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LAG Hessen, 21.02.2018 - 6 Sa 1383/16 |
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Leistungsklage und Feststellungsklage; Umdeutung einer als Dienstvereinbarung konzipierten Versorgungsordnung in eine Gesamtzusage; Wahlrecht und Risikosphäre bei Entscheidung zwischen zwei Versorgungswegen - rechtsportal.de
Leistungsklage und Feststellungsklage; Umdeutung einer als Dienstvereinbarung konzipierten Versorgungsordnung in eine Gesamtzusage; Wahlrecht und Risikosphäre bei Entscheidung zwischen zwei Versorgungswegen
Verfahrensgang
- ArbG Frankfurt/Main, 19.12.2013 - 19 Ca 3380/13
- LAG Hessen, 22.10.2014 - 6 Sa 106/14
- LAG Hessen, 17.04.2015 - 6 Sa 106/14
- BAG, 19.07.2016 - 3 AZR 134/15
- LAG Hessen, 21.02.2018 - 6 Sa 1383/16
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- ArbG Frankfurt/Main, 19.12.2013 - 19 Ca 3380/13
Betriebliche Altersversorgung
Auszug aus LAG Hessen, 21.02.2018 - 6 Sa 1383/16
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichtes Frankfurt am Main vom 19. Dezember 2013 - 19 Ca 3380/13 - wird zurückgewiesen.auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichtes Frankfurt am Main vom 19. Dezember 2013 - 19 Ca 3380/13 - aufgehoben.
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichtes Frankfurt am Main vom 19. Dezember 2013 - 19 Ca 3380/13 - ist statthaft (§§ 8 Abs. 2, 64 Abs. 1 u. 2 lit. b ArbGG), außerdem form- und fristgerecht eingelegt und begründet worden (§ 66 Abs. 1 ArbGG, § 64 Abs. 6 ArbGG i. V. m. §§ 517, 519, 520 ZPO) und damit insgesamt zulässig.
- BAG, 19.07.2016 - 3 AZR 134/15
Betriebsrente - Günstigkeitsprinzip
Auszug aus LAG Hessen, 21.02.2018 - 6 Sa 1383/16
Wegen der weiteren Einzelheiten der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes vom 19. Juli 2016 zum Aktenzeichen 3 AZR 134/15 wird auf diese Entscheidung Bezug genommen.Insoweit hat die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes vom 19. Juli 2016 zum Aktenzeichen 3 AZR 134/15 - noch immer Relevanz für den Rechtsstreit, obwohl sie noch unter der Annahme ergangen ist, dass die Versorgungsordnung 2007 eine Betriebsvereinbarung ist.
- BAG, 17.04.2012 - 3 AZR 400/10
Betriebliche Altersversorgung - Rechtscharakter einer Versorgungsordnung - …
Auszug aus LAG Hessen, 21.02.2018 - 6 Sa 1383/16
Das Bundesarbeitsgericht habe in seiner Entscheidung vom 17. April 2012 zum Aktenzeichen 3 AZR 400/10 ausgeführt: "ein hypothetischer Wille des Arbeitgebers, sich unabhängig von der Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung auf Dauer einzelvertraglich zu binden, könne nur in Ausnahmefällen angenommen werden". - BAG, 20.05.2014 - 3 AZR 1072/12
Beitragsbemessungsgrenze - gespaltene Rentenformel
Auszug aus LAG Hessen, 21.02.2018 - 6 Sa 1383/16
Nach § 313 Abs. 1 BGB kann eine Anpassung des Vertrages verlangt werden, wenn sich Umstände, die zur Grundlage des Vertrages geworden sind, nach Vertragsabschluss schwerwiegend verändert haben und die Parteien den Vertrag nicht oder anders geschlossen hätten, wenn sie diese Veränderung vorausgesehen hätten (BAG v. 20. Mai 2014 - 3 AZR 1072/12 -).
- LAG Hessen, 22.07.2020 - 6 Sa 1040/19
Zweigliedriger Streitgegenstandsbegriff im Zivilprozess; Ablösung einer …
Die Berufung des Klägers wurde mit Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichtes vom 21. Februar 2018 zum Az. 6 Sa 1383/16 zurückgewiesen.Der Klage stehe nicht die Rechtskraft des Urteils des Hessischen Landesarbeitsgerichtes vom 21. Februar 2018 - 6 Sa 1383/16 - entgegen.
Die Beklagte meint, das Arbeitsgericht habe fehlerhaft angenommen, dass der Klage die Rechtskraft des Urteils des Hessischen Landesarbeitsgerichtes vom 21. Februar 2018 - 6 Sa 1383/16 - nicht entgegenstehe.
Der Kläger meint, zutreffend habe das Arbeitsgericht festgestellt, dass der Klage nicht die Rechtskraft des Urteils des Hessischen Landesarbeitsgerichtes vom 21. Februar 2018 - 6 Sa 1383/16 - entgegensteht.
Der Klage steht nicht die Rechtskraft des Urteils des Hessischen Landesarbeitsgerichtes vom 21. Februar 2018 - 6 Sa 1383/16 - entgegen.
Danach machte der Kläger im Rechtsstreit vor dem Hessischen Landesarbeitsgericht mit dem Az. 6 Sa 1383/16 seinen Klageanspruch allein auf der Grundlage der sog. C Versorgungsordnung in der Fassung vom 06. Dezember 2007 geltend.
Der Kläger hat auch wirksam auf die C Altersversorgung verzichtet, um weiterhin Mitglied im BVV zu bleiben (vgl. Entscheidung der Kammer v. 21. Februar 2018 zum Az. 6 Sa 1383/16).
- BAG, 02.12.2021 - 3 AZR 123/21
Rechtskraft - Vorrang einer Einzelabrede - betriebliche Altersversorgung
In seinem nachfolgenden, rechtskräftig gewordenen Urteil vom 21. Februar 2018 (- 6 Sa 1383/16 -) hat das Hessische Landesarbeitsgericht die VO 2007 als Gesamtzusage gewertet und einen darauf beruhenden Anspruch des Klägers verneint, weil dieser sich mit der Vereinbarung vom 9. Januar 1987 für eine betriebliche Altersversorgung über den BVV entschieden habe.Ihr steht insbesondere - wie das Berufungsgericht zutreffend angenommen hat - nicht die rechtskräftige Abweisung der Feststellungsklage des Klägers im Verfahren vor dem Hessischen Landesarbeitsgericht vom 21. Februar 2018 (- 6 Sa 1383/16 -) entgegen.
Danach steht das rechtskräftige Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 21. Februar 2018 (- 6 Sa 1383/16 -) einer gerichtlichen Entscheidung im vorliegenden Rechtsstreit nicht entgegen.
Die Frage, ob eventuelle Ansprüche aufgrund der VO 1995 nach den Grundsätzen des Vertrauensschutzes und der Verhältnismäßigkeit geschützt waren und allein oder neben möglichen Ansprüchen aufgrund der VO 2007 fortbestanden, haben sowohl der Senat in seiner damaligen Revisionsentscheidung (vgl. BAG 19. Juli 2016 - 3 AZR 134/15 - Rn. 31, BAGE 155, 326) als auch das Landesarbeitsgericht in seinem nachfolgenden Urteil (Hessisches LAG 21. Februar 2018 - 6 Sa 1383/16 - S. 24) zudem offengelassen.